Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2022/153  

Betreff: B3 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
28.03.2022 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sofern die Gemeindevertretung Armstedt am 28.03.2022 unter dem vorherigen Tagesordungspunkt die Abwägung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung abgewogen hat, kann mit diesem Beschluss das weitere Verfahren bestimmt werden.

 

 

Stand der Vorlage 15.03.2022 10:27 Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
     

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

 

den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

 

 

  1. Die Entwürfe

 

des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße), des Textes Teil B und der Begründung

 

 

 

bitte entsprechendes streichen:

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt (Änderungen hier aufführen)

 

 

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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