Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2022/169  

Betreff: Gewährung eines Zuschusses zur Verbesserung von Sportstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Yvonne Polzin
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Polzin, Yvonne
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
19.04.2022 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt: Der TSV Weddelbrook v. 1949 e.V. plant den Kauf einer Ballmaschine für die Tennissparte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.801,45 €. Damit der Verein ebenfalls eine Zuwendung vom Kreis Segeberg erlt, wird laut Richtlinien des Kreises Segeberg vorausgesetzt, dass sich die Gemeinde mit mindestens 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten beteiligt. Daher bittet der TSV Weddelbrook v. 1949 e.V. um eine Zuwendung in Höhe von 1.141,33 €.

 

 


Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, den Weddelbrooker Sportverein v. 1949 e.V. mit der Gehrung eines Zuschusses in Höhe von 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten für den Kauf einer Ballmaschine für die Tennissparte zu unterstützen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: 1.141,33 €

 

 


Anlage/n: keine

 

 

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