Vorlage - VO/07/2022/169
|
|
Sachverhalt: Der TSV Weddelbrook v. 1949 e.V. plant den Kauf einer Ballmaschine für die Tennissparte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.801,45 €. Damit der Verein ebenfalls eine Zuwendung vom Kreis Segeberg erhält, wird laut Richtlinien des Kreises Segeberg vorausgesetzt, dass sich die Gemeinde mit mindestens 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten beteiligt. Daher bittet der TSV Weddelbrook v. 1949 e.V. um eine Zuwendung in Höhe von 1.141,33 €.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, den Weddelbrooker Sportverein v. 1949 e.V. mit der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten für den Kauf einer Ballmaschine für die Tennissparte zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen: 1.141,33 €
Anlage/n: keine