Vorlage - VO/11/2022/161
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Sachverhalt:
Sofern die Gemeindevertretung über die Abwägung aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TÖB beraten und beschlossen hat, kann als nächster Punkt der endgültige Beschluss zur 5. F-Plan-Änderung beschlossen werden.
Stand der Vorlage:
2022-05-05 10:23 Uhr Vorlage erstellt Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“ der Gemeinde Hasenkrug
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am ____________ mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom __________________ , TOP ______________ |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese ( weil nur durch dieses verfahren der B-Plan 10 in Kraft treten kann)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: