Vorlage - VO/11/2022/163
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 01.09.2021 den Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen B-Plan 1 3. Änderung - Veränderungssperre "Jettkamp / Jedkamp" für das Gebiet Lohweg 7a- 17 und Lohweg 12-20“ gefasst.
Diese Satzung über die Veränderungssperre vom 16.09.2021 soll wieder aufgehoben werden.
Gemäß Mitteilung des Kreises Segeberg vom 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend.
Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde Hasenkrug als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Stand der Vorlage:
2022-05-10 Scheunemann – Vorlage erstellt
2022-05-12 Scheunemann – Vorlage überarbeitet, falsches Satzungsdatum berichtigt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
Siehe Anlage
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Aufhebung Veränderungssperre B-Plan 1 3. Änderung - Veränderungssperre "Jettkamp / Jedkamp" für das Gebiet Lohweg 7a- 17 und Lohweg 12-20- Satzung und Bekanntmachung (PDF)
– Dateiname: 2022-05-12 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 1 3. Änderung pdf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-05-12 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 1 3. Änderung pdf (67 KB) |