Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2022/165  

Betreff: B3 1Ä Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Hausnummern 1, 1a, 3, 5 und 7"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
09.06.2022 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-05-12 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 3 1. Änderung - neu pdf  

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3r das Gebiet " Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke mlich der Grundstücke: Hausnummern 1, 1a, 3, 5 und 7gefasst.

 

 

Diese Satzung über die Veränderungssperre vom 25.02.2021 soll wieder aufgehoben werden.

 

 

Gemäß Mitteilung des Kreises Segeberg vom 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend.

 

Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

 

 

 

Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde Hasenkrug als Satzung beschlossen.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Stand der Vorlage:

2022-05-10 Scheunemann Vorlage erstellt

2022-05-12 Scheunemann, Vorlage geändert, Text und Ausfertigungsdatum berichtigt

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

2022-05-12 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 3 1. Änderung - neu pdf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-05-12 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 3 1. Änderung - neu pdf (77 KB)      
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