Vorlage - VO/11/2022/167
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet " Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges“ gefasst.
Diese Satzung über die Veränderungssperre soll wieder aufgehoben werden.
Gemäß Mitteilung des Kreises Segeberg vom 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend.
Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde Hasenkrug als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Stand der Vorlage 2022-05-11 Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
Siehe Anlage
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Matthias Gudat
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2022-05-11 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 6 1. Änderung pdf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-05-11 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre zum B-Plan 6 1. Änderung pdf (110 KB) |