Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2022/179  

Betreff: Teichkläranlage in der Gemeinde Bimöhlen
hier: Auftragserteilung für die Nachrüstung der Teichkläranlage mit zusätzlichen Belüftern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Teichkläranlage Bimöhlen liefert derzeit keine zufriedenstellenden Ablaufwerte. Eine Schwachstelle der bestehenden Anlage ist, dass die Belüftung und Umwälzung im Oxidationsbecken nicht ausreichend ist. In der ausgearbeiteten Studie zur Ertüchtigung der Teichkläranlage ist daher bei den verschiedenen Verbesserungsmaßnamen unter anderem auch die Nachrüstung der Belüftungsanlage vorgesehen.

Zwar gibt es derzeit Überlegungen dahingehend, die Abwasserentsorgung künftig über einen Anschluss an die geplante Kläranlage Großenaspe vorzunehmen, aber ob und wann die  Umsetzung wie angedacht tatsächlich erfolgen wird, ist derzeit noch offen. Aus diesem Grund soll als Zwischenlösung nunmehr zeitnah die empfohlene Nachrüstung des Oxidationsbeckens mit zusätzlichen Belüftern erfolgen. Aufgrund der guten Erfahrungswerte soll hier das Belüftungssystem „FUCHS OxyStar Belüfter“ zum Einsatz kommen. Gemäß des abgeforderten Angebotes der Firma FUCHS Entrotec GmbH betragen die Kosten für die Lieferung und den Einbau der Belüfter insgesamt 39.115,30 (brutto).

Eine etwaige Anmietung der Belüfter wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen, da der voraussichtliche Anmietungszeitraum zu lang wäre.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die Nachrüstung der Teichkläranlage mit zusätzlichen Belüftern an die Firma FUCHS Entrotec GmbH aus Mayen zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 39.115,30 (brutto)

 


Finanzielle Auswirkungen:

39.115,30 (brutto)

 


Anlage/n:

 

 

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