Vorlage - VO/02/2022/181
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 80 GO (Gemeindeordnung) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 Nachtragshaushaltssatzung 2022 pdf (19 KB) | ||||
2 | 02 Vorbericht (89 KB) | ||||
3 | 02 Ergebnisplan-/Finanzplan 2022 (152 KB) | ||||
4 | 02 Teilergebnis- und Teilfinanzplan 2022 , 000000-611001 (4306 KB) | ||||
5 | 02 Teilgergebnisplan- und Teilfinanzplan 2022 , 612001 (160 KB) |