Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2022/170  

Betreff: B2 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 2 1. Änderung für das Gebiet "westlich der Heidestraße / nördlich der Austraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
09.06.2022 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 20.05.2022 11:04 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlussesr einen Bebauungsplan
hier Bebauungsplan Nr. 2 1. Änderungr das Gebiet „westlich der Heidestraße / nördlich der Austraße

 

 

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,

den Bebauungsplan Nr. 2 1. Änderungr das Gebiet „westlich der Heidestraße / nördlich der Austraße zu ändern.

 

  1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
    Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.

     
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
     

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Jan Stahl, Christian Lübbers

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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