Vorlage - VO/11/2022/174
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
– hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,
den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“ zu ändern.
- Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.
- Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Thomas Hempel, Hauke Freese
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: