Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2022/174  

Betreff: B8 T1 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
09.06.2022 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderungr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne

 

 

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,

den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderungr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne zu ändern.

 

  1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
    Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.

     
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
     

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Thomas Hempel, Hauke Freese

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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