Vorlage - VO/01/2022/158
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Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung F-Plan:
- Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt und Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:
muss noch benannt werden
________________ (hier Planungsbüro eintragen)
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Mit dem Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde den Flächennutzungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Für die GV: Mail zwischen Bgm und Antragsteller und Antrag für B-Plan und F-Plan