Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2022/158  

Betreff: F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
19.09.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 05.09.2022 11:09 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung F-Plan:

  1. r das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt und Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlage

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:
    muss noch benannt werden

    ________________ (hier Planungsbüro eintragen)

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Mit dem Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde den Flächennutzungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

 

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

bitte prüfen und eintragen

____________________

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

r die GV: Mail zwischen Bgm und Antragsteller und Antrag für B-Plan und F-Plan

 

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