Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/098  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (Lärmaktionsplan)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
18.07.2013 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2008-09-10 Aktionsplan Großenaspe  
2013-07-02 Lärmkartierung Straße tags in A3  
2013-07-02 Lärmkartierung Straße nachts in A3  

Sachverhalt:

Zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde bereits im Jahr 2008 ein Aktionsplan der Gemeinde Großenaspe aufgestellt.

 

Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Rahmen der Aktionsplanung haben die Gemeinden die Aufgabe, die Situation vor Ort zu bewerten, Handlungsbedarf zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.

 

Nach der ersten Stufe der ULR 2007/2008 hatte sich der Umfang der zu betrachtenden Verkehrswege für die jetzt anstehende 2. Stufe in etwa verdoppelt. Teile von Großenaspe waren bereits in der 1ten Stufe von der BAB 7 betroffen. Neu hinzugekommen war die Lärmquelle der Eisenbahnstrecke der AKN, wobei aufgrund der geringen Verkehrsstärke (unterhalb von 30.000 Zügen) laut Schreiben vom 04.12.2012 eine weitere Betrachtung entfällt.

 

Nach § 47d BImSchG sind Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Es ist zu prüfen, ob verbesserungsbedürftige Situationen bestehen.

Wenn nach der Bewertung der Lärmsituation keine relevanten Lärmbelastungen zu erkennen sind oder offenkundig keine Maßnahmen zur Lärmminderung verhältnismäßig sind, wird in einer Reihe von Gemeinden die Maßnahmenplanung hier bereits abgeschlossen werden können. Solche Situationen können zum Beispiel vorliegen, wenn

die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten sind (in der Regel an Straßen mit aktuellen Lärmschutzeinrichtungen),

Neu- oder Ausbau von Hauptverkehrsstraßen in absehbaren Zeiträumen anstehen, da die Lärmthematik in einem anderen Verfahren abgearbeitet wird,

Lärmminderungsmaßnahmen bereits in der Vergangenheit umfassend geprüft und soweit möglich umgesetzt wurden

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite: www.laerm.schleswig-holstein.de

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt den bestehenden Aktionsplan vom 10.09.2008 fortzuschreiben und aufgrund der minimalen Änderungen einen 1. Nachtrag ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit auszuarbeiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

Aktionsplan vom 10.09.2008

Lärmkartierung Straße tags und nachts

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2008-09-10 Aktionsplan Großenaspe (259 KB)      
Anlage 2 2 2013-07-02 Lärmkartierung Straße tags in A3 (3751 KB)      
Anlage 3 3 2013-07-02 Lärmkartierung Straße nachts in A3 (3544 KB)      
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