Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/363  

Betreff: B13 2Ä - Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 13 2. Änderung für das Gebiet "Westlich Raiffeisenplatz, südlich Brokenlander Straße, nordöstlich der Straße Am Beek"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
29.06.2022 
23. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Großenaspe hat am 11.11.2008 den Bebauungsplan Nr. 13 als Satzung in Kraft gesetzt.

Am 13.04.2012 hat die Gemeinde Großenaspe die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung in Kraft gesetzt.

Die Gründe für die Absicht der 2. Änderung werden durch den Vorsitzenden des PUMA erläutert (bitte notieren)

 

 

Stand der Vorlage:

Vorlage erstellt 2022-06-15 1823 Uhr Scheunemann

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Hintergründe / Erläuterungen:

Die Gemeinde Großenaspe hat am 11.11.2008 den Bebauungsplan Nr. 13 als Satzung in Kraft gesetzt.

Am 13.04.2012 hat die Gemeinde Großenaspe die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung in Kraft gesetzt.

Die Gründe für die Absicht der 2. Änderung werden durch den Vorsitzenden des PUMA erläutert:

(bitte notieren)_______________________

 

Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 13 r das Gebiet „Westlich Raiffeisenplatz, südlich Brokenlander Straße, nördöstlich der Straße Am Beek" soll im Rahmen einer 2. Änderung wie folgt geändert werden:

Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich und Nachverdichtung

bitte hier die wichtigsten Punkte angeben, die im Rahmen der Änderung umgesetzt werden sollen: ______________________.

 

Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

     
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und der Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll abgesehen werden (§ 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB ).
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

    Oder da die Voraussetzungen dafür gegeben sind (bitte im Rahmen des Beschlusses entscheiden):

    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

    Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
     
  5. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtun). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens. (Nr. 6 bitte nur wenn gewünscht, sonst bitte streichen)
     
  6. Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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