Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2022/174  

Betreff: B7 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sara Müller
3. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
24.08.2022 
24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-06-14 Weddelbrook_B7_Gesamtstellungnahme_4.2  
2022-06-14 Weddelbrook_B7_Stellungnahme WBV_16.05.2022  
2022-06-14 Weddelbrook_B7_Stellungnahme WZV_31.05.2022  

Sachverhalt:

Hinweise zur Vorlag:

Es wurden die Anregungen, die bis zum 14.06.2022 eingegangen waren, hier bereits berücksichtigt. Die Auslegung erfolgte bis 18.06.2022, insofern sind ggf noch Einwendungen nachzutragen.

 

Stand der Bearbeitung: 21.06.2022 09:06 Uhr ller/Kleingarn

Überarbeitet 24.06.2022 10:31 Uhr Scheunemann

 

Nachträgliches Einpflegen der Karte für den Einspruch von Herrn Fock

Nachtrag der Antwort einer der umliegenden Gemeinden.

Stand der Bearbeitung: 27.06.2022 11:55 Uhr Kleingarn

Überarbeitung und Kontrolle für die Beschlussvorlage am 09.08.2022, Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“ wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook

wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

(Abwägungsvorschlag)

24.05.2022 Kreis Segeberg Stellungnahme zur Planungsanzeige

Zur Planungsanzeige vom 09.05.2022 nimmt der Kreis Segeberg wie folgt Stellung:
zu der angezeigten Planungsabsicht bestehen aus ortsplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Die Stellungnahme ergeht im rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB und ersetzt nicht meine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.

Stellungnahme zur Planungsanzeige wird zur Kenntnis genommen.

14.06.2022

Kreis Segeberg, FD Tiefbau

Nach § 29 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein dürfen keine baulichen Anlagen an den Kreisstraßen 48 und 76 in einer Entfernung bis zu 15,00 m, gemessen vom äeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet werden. Die geplante Erschließungsstraße darf nur höhengleich an die Kreisstraße 76 angebunden werden.

Die genannte Anbau-Verbotszone von 15;00 m r die Kreisstraße 76 (Ob de Braak) wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.

 

r die Kreisstraße 48 (Heidmoorer Straße) wird die Anbauverbotszone nicht übernommen, da der Bereich innerhalb der Ortslage liegt.

 

 

Die Verpflichtung zur höhengleichen Anbindung der Erschließungsstraße an die K76 (Ob de Braak)

wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

14.06.2022

Kreis Segeberg, FD Untere Bauaufsichtsbehörde

Bitte Bezugspunkt mittleres Geländeniveau oder festen Bezugspunkt OKFF für die Häuser festlegen (30 cm über Gelände).

Die Anregung wird aufgenommen, der Text entsprechend ergänzt.

14.06.2022 Kreis Segeberg

FD Vorbeugender Brandschutz

Folgende Punkte sind zu überarbeiten:
1. Es ist nachzuweisen, wie die Löschwasserversorgung gesichert werden soll, z.B. durch das öffentliche Trinkwassernetz oder andere Löschwasserentnahmestellen!
 

Die Begründung wird in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr entsprechend ergänzt.

 

Noch weiter

14.06.2022 Kreis Segeberg

FD Vorbeugender Brandschutz

2. Für Gebäude mit einem Abstand von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Feuerwehrzufahrten einschließlich Bewegungsflächen gemäß § 5 Abs. 1 LBO in Verbindung mit den Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr anzuordnen.

Gebäude, die mehr als 50,00 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind nicht vorgesehen.

14.06.2022 Kreis Segeberg

FD Kreisplanung, FD Untere Denkmalschutzbehörde, FD Untere Naturschutzbehörde,

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

Weiter 14.06.2022 Kreis Segeberg

FD Wasser-Boden-Abfall,

SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Abfall, GW Geothermie:

Keine Stellungnahmen oder keine Bedenken

 

SG Grundwasserschutz:

Keine Bedenken aus Sicht des Grundwasserschutzes.

Hinweis: Die Trinkwasserbrunnen nördlich des geplanten Baugebietes wurden rückgebaut, die zentrale Wasserversorgung erfolgt über die WV Brokstedt aus dem Kreis Pinneberg. Durch Trinkwasserbrunnen sind somit keine Einschränkungen der geothermischen Nutzungsmöglchkeit gegeben (siehe Kap. 6.4. der Begründung)

Zum Thema Grundwasserschutz /Hinweis:

 

Die Wasserversorgung erfolgt durch den WBV Brokstedt, Kreis Steinburg, nicht Kreis Pinneberg.

 

Die Begründung wird entsprechend angepasst.

Weiter 14.06.2022 Kreis Segeberg

 FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz, FD Sozialplanung, FD Klimaschutz

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

14.06.2022 Kreis Segeberg

FD Verkehrsbehörde

Falls die Absicht besteht, die Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen, bedarf dies eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass dann noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen.

 

Zudem sind die Sichtdreiecke im Einmündungsbereich vom Neubaugebiet zur Straße Ob de Braak dauerhaft freizuhalten.

Die Realisierung einer Spielstraße ist nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtdreiecke werden in der Planzeichnung eingetragen.

31.05.2022

Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg

Zu der o.g. Aufstellung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans haben wir folgende Feststellungen/Auflagen/Änderungen die bei der Planung zu beachten sind:

1. Die künftige Leerung der Abfalltonnen erfolgt über den Wendehammer incl. der Zuwegung zum Wendehammer. Dies bedeutet, dass alle Anwohner die nicht am Wendehammer (bzw. Zuwegung) wohnen, ihre Mülltonnen dorthin verbringen müssen. (Hinter-grund: Vermeidung von Rückfahrtstrecken (DGUV Regel 114-601)

Dies muss vor Vergabe der Grundstücke den künftigen Anwohnern kenntlich gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

Noch weiter

31.05.2022

Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg

2. Der Durchmesser des Wendehammers ist mit 21 Metern ausreichend. Allerdings nur in dem Fall, dass im Zentrum des Wendekreises keine Hindernisse (Verkehrsinsel, Baum) entstehen.

 

2.Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebene Zeitpunkt beachtet.

 

Noch weiter

31.05.2022

Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg

3. Bei der Neuanpflanzung von Bäumen muss ein Mindestabstand von 4,0 m bis zur Verkehrsfläche eingehalten werden.

 

3.Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebene Zeitpunkt beachtet.

 

Noch weiter

31.05.2022

Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg

4. Wasser, geklärt oder ungeklärt, darf dem Straßengebiet weder zufließen können noch zugeleitet werden.

 

4.Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebene Zeitpunkt beachtet.

 

Noch weiter

31.05.2022

Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg

5. Die Abfallentsorgung bereits fertiggestellter Gebäude kann nur auf befestigten Anfahrwegen erfolgen.

 

5.Wird zur Kenntnis genommen.

 

30.05.2022

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Keine Anregungen/Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

16.05.2022

Wasserbeschaffungsverband Mittleres Störgebiet

Seitens des WBV Mittleres Störgebiet bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.

 

Folgende Aspekte sind bei der weiteren Planung jedoch zu berücksichtigen:

Zwischen der Gemeinde Weddelbrook und dem WBV ist ein Vertrag zu schließen, der eindeutige Festlegungen zur Übertragung der Aufgabe und zur Erstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Wasserversorgungsanlage im zukünftigen B-Plan beinhaltet.

 

mtliche Leitungen sind im öffentlichen Bereich zu verlegen. Eine eindeutige Grenzfeststellung vor Beginn der Baumaßnahme ist zwingend erforderlich.

Eine Abwägung ist nicht erforderlich.

Die genannten Aspekte werden bei dem zu schließenden vertrag berücksichtigt.

13.06.2022

Reimer Fock (Privatperson)

Hiermit möchte ich folgende Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 7 vorbringen.

 

Auf dem Grundstück Nr. 5 (Flurstück 57/6), welches zu keinem Zeitpunkt im Eigentum und Besitz der Gemeinde Weddelbrook lag, wurde ein Knick sowie ein Knickschutzstreifen eingezeichnet. Ich möchte hervorheben, dass der betitelte Knick laut Definition (§ 1 Nummer 10 Biotopverordnung) kein Knick ist.

Auf dem Grundstück befindet sich eine kleine erhöhte Fläche, welche mit kleinen Büschen bewachsen ist. Diese Fläche wurde zu keinem Zeitpunkt durch Menschenhand gepflanzt oder angelegt.

Aufgrund dieser Tatsache möchte ich Sie bitten, diesen Sachverhalt zu überprüfen und den Knick sowie den Knickschutzstreifen aus dem Bebauungsplan Nr. 7 zu entfernen.

Mir schwebt eine normale Bebauung des Grundstücks Nr. 5 (Flurstück 57/6) mit einem seitlichen Grenzabstand von 3 Metern vor oder ein seitlicher Abstand von 3 Metern ab der Mitte des Knickwallfußes.

Dennoch möchte ich Ihnen den Vorschlag unterbreiten, den sogenannten Knick auf dem Grundstück Nr. 5 zu entfernen und in ca. 300 Meter Luftlinie vom Grundstück entfernt, einen Neuen zu errichten.

Zu betonen ist außerdem, dass das Grundstück Nr. 4 ebenfalls, durch den Knickschutzstreifen sehr stark beeinträchtigt wird, sodass eine Bebauung nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich ist.

Da es sich hier aus naturschutzrechtlicher Sicht um einen Knick handelt, wird an der Darstellung festgehalten.

 

Eine Entfernung des Knick mit entsprechender Neuanlage im Verhältnis 1: 2 ist nur nach Rücksprache mit der UNB eventuell möglich, dies müsste aber gesondert geprüft werden. 

Auch wenn es durch den Knickschutzstreifen zu einer Beeinträchtigung kommt, so ist der Bau eines Einfamilienhauses möglich.

13.06.2022

Reimer Fock (Privatperson)

Hiermit möchte ich folgende Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 7 vorbringen.

Die Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 14 und Nr. 9 ist nicht bündig mit der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 13 und Nr. 10. 

Besteht die Möglichkeit, die Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 14 und Nr. 9 so zu verschieben, dass diese bündig zu der anderen Grenze ist (siehe Anlage)?  Durch die Verschiebung können Sie Streitigkeiten zwischen den jeweiligen Eigentümern vorbeugen.

 

 

 

 

 

Weiterhin steht die Frage im Raum, weshalb die Versorgungsleitungen nur auf den Grundstücken Nr. 14 und Nr. 9 verlaufen. Besteht die glichkeit, die Leitungen so zu verschieben, dass diese gleichermaßen auf den Grundstücken Nr. 14, Nr. 9, Nr. 13 und Nr. 10 verlaufen?

Durch die Versorgungsleitungen muss ein Abstand von 5,5 Metern eingehalten werden, wodurch die Bebauung auf den Grundstücken Nr. 14 und Nr. 9 eingeschränkt wird.

 

 

Abwägung erforderlich:

 

Hinweis zur Abwägung Scheunemann:

Die Gemeinde könnte versuchen, die Grundstücke 9,10,13 und 14 im Schnittpunkt kreuzweise zu vermessen, so dass die jeweiligen Eigentümer mit nur jeweils 2 Nachbar eine Einigung zur Einzäunun erzielen müssen, momentan müsste für das Grundstück 13 mit allen anderen (9,10,14) Eigentümern eine Regelung getroffen werden.

Sofern es für die Grundstücksgröße möglich ist, kann die gemeinde diesen Vorschlag aufgreifen.

 

 

 

Versorgungsleitungen:

Hinweis zur Abwägung Scheunemann:

Hier muss die Gemeinde entscheiden, ob die Leitungen nur über 2 Grundstücke oder über 4 Grundstücke laufen sollen (Grundbucheintrag etc.).

Die Grundstücke 10 und 13 sind kleiner als die beiden nördlicheren Grundstücke 9 und 14. Weiterhin sind die beiden südlichen Grundstücke 10 und 13 bereits durch den Knick und Knickschutzstreifen eingeschränkt, so dass es sinnvoll erscheint, dass die versorgungsleitungen nicht auch noch auf diesen grundstückenb verlegt werden, sondern auf den nördlicheren Grundstücken 9  und 14.

 

 

 

 

22.06.2022

Amt Auenland Südholstein

Nachbargemeinde Gemeinde Lentföhrden

Keine Anregungen/Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Schreiben Kreis Segeberg vom 14.06.2022

Schreiben WZV vom 31.05.2022

Schreiben WBV vom 16.05.2022

Schreiben Reimer Fock vom 13.06.2022

Schreiben Reimer Fock vom 13.06.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-06-14 Weddelbrook_B7_Gesamtstellungnahme_4.2 (166 KB)      
Anlage 2 2 2022-06-14 Weddelbrook_B7_Stellungnahme WBV_16.05.2022 (992 KB)      
Anlage 3 3 2022-06-14 Weddelbrook_B7_Stellungnahme WZV_31.05.2022 (74 KB)      
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