Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2022/185  

Betreff: B-Plan 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sarina Kleingarn
2. Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
05.09.2022 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-06-28 Stellungnahme Gemeinde Hasenmoor  
2022-06-28 Stellungnahme Kreis und Arch.LA  

Sachverhalt:

 

Es wurden alle Anregungen bis zum 28.06.2022 11:58 Uhr berücksichtigt.

Abwägung von Herrn Petersen steht noch aus.

 

Stand der Bearbeitung Kleingarn 28.06.2022

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss durch

die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 

wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Tiefbau

FD Untere Bauaufsichtsbehörde

FD Kreisplanung

FD Untere Naturschutzbehörde

FD Wasser Boden Abfall

SG Gewässerschutz

SG Bodenschutz

SG Grundwasserschutz

SG Abfall

GW Geothermie

FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz

FD Sozialplanung

FD Klimaschutz

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern:

1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen

2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant.

3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen.

Abwägung erforderlich.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

 

Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des umlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Verkehrsbehörde

Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen.

Abwägung erforderlich.

02.05.2022

Untere Forstbehörde

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

29.04.2022

Amt Auenland Südholstein

Gemeinde Hasenmoor

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

21.04.2022

Landwirtschaftskammer S.-H.

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

01.04.2022

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

30.03.2022

GPV Osterau

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Herr Reimer Wagner

Herr Michael Schirrmacher

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-06-28 Stellungnahme Gemeinde Hasenmoor (120 KB)      
Anlage 2 2 2022-06-28 Stellungnahme Kreis und Arch.LA (270 KB)      
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