Vorlage - VO/02/2022/185
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Sachverhalt:
Es wurden alle Anregungen bis zum 28.06.2022 11:58 Uhr berücksichtigt.
Abwägung von Herrn Petersen steht noch aus.
Stand der Bearbeitung – Kleingarn 28.06.2022
Beschlussvorschlag:
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss durch
die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am
wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Kreis Segeberg FD Tiefbau FD Untere Bauaufsichtsbehörde FD Kreisplanung FD Untere Naturschutzbehörde FD Wasser – Boden – Abfall SG Gewässerschutz SG Bodenschutz SG Grundwasserschutz SG Abfall GW Geothermie FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz FD Sozialplanung FD Klimaschutz | Keine Bedenken / Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz | Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern: 1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen 2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant. 3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen. | Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg FD Untere Denkmalschutzbehörde | Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des räumlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden. | Keine Abwägung erforderlich.
Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen. |
Kreis Segeberg FD Verkehrsbehörde | Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg – zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße – vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen. | Abwägung erforderlich. |
Untere Forstbehörde | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
Amt Auenland Südholstein Gemeinde Hasenmoor | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
Landwirtschaftskammer S.-H. | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
GPV Osterau | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Herr Reimer Wagner
Herr Michael Schirrmacher
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-06-28 Stellungnahme Gemeinde Hasenmoor (120 KB) | ||||
2 | 2022-06-28 Stellungnahme Kreis und Arch.LA (270 KB) |