Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/368  

Betreff: Auftragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung der Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges HLF 20
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
28.09.2022 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Großenaspe Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-01-05 Kreis SE, Zuweisungsbescheid Beschaffung HLF 20 Großenaspe  

Sachverhalt:

Die Gemeinde Großenaspe hat am 08.09.2021 den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges HLF 20 für das vorhandene TLF 16/25 (Baujahr 1998) gefasst. Mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zur Beschaffung dieses Löschfahrzeuges HLF 20 soll ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt werden, das das gesamte Verfahren von der Erstellung des Leistungsverzeichnisses über Durchführung der Ausschreibung incl. Vergabevorschlag bis hin zur Baubegleitung und Endabnahme durchführt und betreut.

 

Bei der Ausschreibung für einen externen Dienstleister handelt es sich bei der Vergabeart um eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, zu dem mindestens 3 Dienstleister zur Angebotsabgabe aufzufordern sind. Folgende 4 Dienstleistungsunternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert:

  1. Kommunale Wirtschafts - und Leistungsgesellschaft mbh in 30159 Hannover
  2. GM.SH AöR in 24103 Kiel
  3. Kommunal Agentur NRW GmbH in 40474 Düsseldorf
  4. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in 19061 Schwerin

 

Die Firmen zu Nr. 1 und 3 haben mitgeteilt, dass sie kein Angebot abgeben werden.

Der Bewerber zu Nr. 2 hat nur einen Teil der Gesamtleistung angeboten und scheidet somit aus.

Der Bewerber zu Nr. 4, Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in 19061 Schwerin, bietet die geforderten Dienstleistungen zu einem Gesamthonorar von 27.990 € netto, brutto 33.308,10 € an, welches zu je 50% von den an der Sammelbeschaffung teilnehmenden Gemeinden Großenaspe und Hartenholm (Amt Auenland Südholstein) zu entrichten ist. Für die Gemeinde Großenaspe beträgt das Gesamthonorar somit 16.654,05 €.

 

Der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in 19061 Schwerin wurde aufgrund des obigen Grundsatzbeschlusses am 09.06.2022 der Auftrag zu einem Gesamthonorarpreis für die Gemeinde Großenaspe in Höhe von 16.654,05 € erteilt, sodass nunmehr vom Finanzausschuss und von der Gemeindevertretung die nachträgliche Genehmigung zur Auftragsvergabe einzuholen ist.   

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt die nachträgliche Genehmigung zur Auftragsvergabe zur Durchführung der Ausschreibung für die Beschaffung eines Löschfahrzeuges HLF 20 durch einen externen Dienstleister an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in 19061 Schwerin zu einem Gesamthonorar von 27.990,00 € netto, brutto 33.308,10 €,  wovon der Anteil der Gemeinde Großenaspe 16.654,05 € brutto beträgt.

Die Beschaffungsmaßnahme erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Gemeinde Hartenholm, die ebenfalls 16.654,05 € dieses Honorars trägt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

16.654,05 € brutto;

Honorar ist mit 50 % förderfähig bis zum seinerzeit geschätzten Gesamthonorar von 15.000 €, Zuwendungssumme maximal 7.500,00  €.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-01-05 Kreis SE, Zuweisungsbescheid Beschaffung HLF 20 Großenaspe (199 KB)      
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