Vorlage - VO/02/2013/047
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Sachverhalt:
Da nach der Bewertung der Lärmsituation keine relevanten Lärmbelastungen zu erkennen sind und offenkundig keine Maßnahmen zur Lärmminderung verhältnismäßig wären, wird in Bimöhlen die Maßnahmenplanung hier bereits abgeschlossen.
Auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde seitens der Gemeindevertretung aufgrund der minimalen Änderungen zur 1. Stufe mit dem Beschluss zur Umsetzung vom 21.11.2012 verzichtet.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite: www.laerm.schleswig-holstein.de
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt gem. § 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz die anliegende 1. Fortschreibung des Aktionsplanes aufgrund der minimalen Änderungen ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzung.
2. Der Beschluss der 1. Fortschreibung des Aktionsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Aktionsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
3. Die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes ist der Europäischen Kommission über das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mitzuteilen und im Internet im Bereich des Lärmatlas als Bericht zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
1. Fortschreibung des Aktionsplanes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aktionsplan Bimöhlen (60 KB) | (136 KB) |