Vorlage - VO/16/2013/099
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Sachverhalt:
Da aufgrund des 6-spurigen Ausbaus der BAB 7 die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung gegeben und vom Straßenbaulastträger im Zuge der Baumaßnahme abzuarbeiten sind, werden Schallschutzmaßnahmen im Bereich Brokenlande getroffen. Restbetroffenheiten haben Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen.
Nach einer weiteren Bewertung der Lärmsituation sind keine weiteren relevanten Lärmbelastungen zu erkennen und offenkundig wären keine zusätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung verhältnismäßig, daher wird in Großenaspe die Maßnahmenplanung hier abgeschlossen.
Auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde seitens der Gemeindevertretung aufgrund der minimalen Änderungen zur 1. Stufe mit dem Beschluss zur Umsetzung vom 18.07.2013 verzichtet.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite: www.laerm.schleswig-holstein.de
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt gem. § 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz die anliegende 1. Fortschreibung des Aktionsplanes aufgrund der minimalen Änderungen ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzung.
2. Der Beschluss der 1. Fortschreibung des Aktionsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Aktionsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
3. Die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes ist der Europäischen Kommission über das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mitzuteilen und im Internet im Bereich des Lärmatlas als Bericht zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
1. Fortschreibung des Aktionsplanes