Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2022/183  

Betreff: Ersatzbeschaffung von Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr; hier: Förderfähigkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
09.08.2022 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-07-08 Auskunft Kreis SE zur Förderfähigkeit von Meldeempfängern  
2022-07-06 Bestimmungen des Kreises Segeberg 01_01_2019  

Sachverhalt:

Bezüglich des in der Gemeindevertretersitzung am 23.05.2022 gefassten Beschlusses zur Ersatzbeschaffung von Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr Hitzhusen (VO/06/2022/180) lagen der Gemeindevertretung Informationen vor, dass es die Fördermöglichkeit für digitale Funkmeldeempfänger (DME) nicht mehr gäbe.

 

Auf Wunsch der Bürgermeisterin wurde diese Aussage überprüft und eine Anfrage an den Kreis Segeberg gestellt. Von dort wurde mitgeteilt, dass die Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens seit dem 31.12.2021 abgelaufen ist und seitens des Landes es noch keine neuen Vorschriften gibt. Nach Kenntnisstand des Kreises Segeberg soll es keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen geben, sodass davon ausgegangen wird, dass die Förderung der DME weiterhin möglich ist, sofern die Mindestzuwendungssumme von 2.500 € eingehalten wird. Die Mindestzuwendungssumme wird bei Anschaffung von 60 Stück und einer Förderung von 30 % auf den Kostenhöchstbetrag von 250 € erreicht.

rderanträge können weiterhin gestellt werden und sind für eine Anschaffung in 2023 bis 30.09.2022 zu stellen und für den Fall einer vorzeitigen Anschaffung in 2022 ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn entsprechend zu begründen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen über die weiterhin mögliche Förderfähigkeit von digitalen Funkmeldeempfängern von 30 % auf den Kostenhöchstbetrag von 250 € unter Einhaltung der Mindestzuwendungssumme von 2.500 € zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

rdermöglichkeit 30 % vom Kostenhöchstbetrag 250 €r 60 Melder, somit Fördermöglichkeit von 4.500 €.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-07-08 Auskunft Kreis SE zur Förderfähigkeit von Meldeempfängern (126 KB)      
Anlage 2 2 2022-07-06 Bestimmungen des Kreises Segeberg 01_01_2019 (5795 KB)      
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