Vorlage - VO/16/2022/376
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Sachverhalt:
Holger Altenscheidt bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Das Ziel dieses Bündnisses ist es, 30 km/h als Regelhöchstgeschwindigkeit innerorts, auch auf den Hauptverkehrsstraßen, zu sorgen.
Tempo 50 km/h oder andere Höchstgeschwindigkeiten sollen zur Ausnahme werden.
Bislang verwehrt das Straßenverkehrsrecht des Bundes es Städten und Gemeinden, auch auf übergeordneten Straßen nach eigenem Ermessen Tempo 30 anzuordnen. Das soll der Bund nach dem Willen des Bündnisses ändern.
Nach dem Grundsatzpapier des Bündnisses ist „eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte“ (und Gemeinden). Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und einer Klimaentlastung, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Straßen eingeschränkt wird.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Selbstbestimmung der Kommunen!
Nach einer Gesetzesänderung kann die Gemeinde dann Tempo 30 anordnen,
muss es aber nicht.
Als zusätzliche Hintergrundinformationen sind zwei Berichterstattungen aus der Segeberger Zeitung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Großenaspe dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ (nicht) betritt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Segeberger Zeitungsartikel: Neue Initiative für Tempo 30
Segeberger Zeitungsartikel: Kiel trifft Tempo-30-Bündnis bei
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Einbringung eines TOP durch Holger Altenscheidt (54 KB) | (79 KB) | |||
2 | Initiative Tempo 30 (669 KB) | ||||
3 | Tempo 30 Kiel (567 KB) |