Vorlage - VO/07/2022/181
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Sachverhalt:
Sofern die Gemeinde Weddelbrook eine Entscheidung zu den vorgebrachten Einwendungen zum B-Plan 7 getroffen hat (Abwägung), kann die Gemeinde Weddelbrook mit diesem Beschluss (Satzungsbeschluss) den Bebauungsplan final beschließen.
Der Bebauungsplan wird nach dem Beschluss unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Gemeindevertretung final fertig gestellt. Nach der erforderlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Vorlage erstellt am 09.08.2022, 15:22 Uhr , Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“ nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Weddelbrook am 24.08.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.08.2022, TOP ______ (bitte eintragen) |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Weddelbrook
den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
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- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (10. Änderung des F-Planes.(Hinweis: Gilt bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB bzw. bei einem Verfahren nach § 13b)
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
keine
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: