Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2022/181  

Betreff: B7 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Weddelbrook über den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak" nach § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
24.08.2022 
24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sofern die Gemeinde Weddelbrook eine Entscheidung zu den vorgebrachten Einwendungen zum B-Plan 7 getroffen hat (Abwägung), kann die Gemeinde Weddelbrook mit diesem Beschluss (Satzungsbeschluss) den Bebauungsplan final beschließen.

 

Der Bebauungsplan wird nach dem Beschluss unter Becksichtigung der Entscheidungen der Gemeindevertretung final fertig gestellt. Nach der erforderlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

Vorlage erstellt am 09.08.2022, 15:22 Uhr , Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrookr das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Weddelbrook am 24.08.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook

vom  24.08.2022, TOP  ______ (bitte eintragen)


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10  des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Weddelbrook

 

den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrookr das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. -

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (10. Änderung des F-Planes.(Hinweis: Gilt bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB bzw. bei einem Verfahren nach § 13b)

     

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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