Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/379  

Betreff: F22 u B25 - Flächennutzungsplan 22. Änderung und Bebauungsplan 25 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahnstrecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" - weitere Verfahrensschritte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
31.08.2022 
24. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

r die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes nördlich der Eisenbahnstrecke hat die Gemeinde Großenaspe ein Planverfahren gestartet.

Der Flächennutzungsplan muss im Rahmen der 22. Änderung überarbeitet werden und der Bebauungsplan Nr. 25 wird aufgestellt.

Die Aufstellungsbeschlüsse wurden im April 2019 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Mai 2020 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde ab Ende Juni 2020 durchgeführt.

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung wurden durch den PUMA Großenaspe abgewogen.

Es ergaben sich Einschränkungen z.B. durch das Archäologische Landesamt.

Die Archäologische Vor- und Hauptuntersuchung wurde durchgeführt. Die Flächenfreigabe ohne weitere Einschränkungen durch das Archäologische Landesamt wurde im Juni 2022 erteilt.

 

Die Einschränkungen / Hinweise der Wasserbehörde wurden durch das Ing.Büro Jürgens und Bein im Rahmen einer neuen Entwurfsplanung vom Juni 2022 ausgearbeitet.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Unterlagen soll nun die 2. Beteiligungsrunde (Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

Scheunemann, 22.08.2022 09.57 Uhr

 


Beschlussvorschlag:

Der Puma nimmt die neuen erkenntnisse zur Kenntnis.

Nun soll die Beteiligungs der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung nach §§ 3,2 und 4,2 BauGB durchgeführt werden.

 

Befangenheiten bestehen nicht nach § 22 GO.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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