Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2022/380  

Betreff: Einteilung des Gemeindegebiets für die Kommunalwahl am 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
28.09.2022 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-08-25 Einteilung Gemeinde Großenaspe in Wahlkreise -pdf-  

Sachverhalt:

Die Kreiswahlleitung benötigt für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 14.05.2023 bereits im Herbst 2022 die Wahlkreiseinteilung der Gemeinden, um für die mit der Gemeindewahl verbundene Kreiswahl die Wahlkreiseinteilung entsprechend beschließen zu können. Damit haben die Parteien ausreichend Zeit für die Kandidatenaufstellung.

 

Bei der Wahlkreiseinteilung des Kreises dürfen die Gemeindewahlkreise nicht durchschnitten werden, insofern ist die Kreiswahlleitung auf die Planungen der Gemeinden angewiesen.

 

Gemäß § 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ist das Gemeindegebiet bei der Kommunalwahl bei Einwohnern zwischen 2.500 und 5.000 in 3 Wahlkreise einzuteilen (siehe Anlage). Gemäß § 15 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sind bei der Einteilung des Gemeindegebiets die Einwohnerzahlen vom 31.12.2020 (2.989 Einwohner) zu berücksichtigen. Die Größe der Gemeindegebiete darf maximal um +/- 20 % abweichen.

 

2.989 Einwohner : 3 Wahlkreise = 996 Einwohner, davon max. + 20 % und min. -20 %

 = 1.195 Einwohner maximal pro Wahlgebiet,

 =    797 Einwohner minimal pro Wahlgebiet.

 

Ein Vorschlag für eine mögliche Wahlkreiseinteilung in 3 Wahlkreise, nämlich

Wahlkreis I Großenaspe-Mitte“ (1 Wahlbezirk) mit      997 Einwohnern,

Wahlkreis II Großenaspe-Süd“ (1 Wahlbezirk) mit    1.128 Einwohnern,

Wahlkreis III Großenaspe-Nord“ (1 Wahlbezirk) mit    907 Einwohnern,

ist beigefügt.

 

Ferner ist für jeden Wahlbezirk ein Wahllokal zu bestimmen.

 

Über die Bestimmung der Mitglieder der Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen, bestehend aus mindestens 6 Mitgliedern, maximal 9 Mitgliedern, wobei zu beachten ist, dass kein Mandatsträger Mitglied im Wahlvorstand sein darf, werden alle Parteien/Wählergruppen gebeten, Vorschläge während der nächsten Gemeindevertretersitzung zu unterbreiten. Die Mitglieder des Wahlvorstands müssen zur Kommunalwahl wahlberechtigt sein, d.h. am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder EU-Bürger sein und seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet eine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.

 


Beschlussvorschlag:

Nach einer Aussprache besteht Einvernehmen, das Gemeindegebiet für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 14.05.2023 in folgende 3 Wahlkreise gemäß Anlage einzuteilen:

 

Wahlkreis I Großenaspe-Mitte bestehend aus 1 Wahlbezirk

Wahlkreis II Großenaspe-Süd bestehend aus 1 Wahlbezirk

Wahlkreis III Großenaspe-Nord bestehend aus 1 Wahlbezirk.

 

Folgende Wahllokale werden für die Kommunalwahl am 14.05.2023 bestimmt:

 

Wahlkreis I Großenaspe-Mitte:  Aula Grundschule

Wahlkreis II Großenaspe-Süd: große Sporthalle Grundschule

Wahlkreis III Großenaspe-Nord:  Feuerwehrhaus

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-08-25 Einteilung Gemeinde Großenaspe in Wahlkreise -pdf- (81 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung