Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2022/233  

Betreff: Wahl eines Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
20.09.2022 
19. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
§ 13 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein  
§ 12 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein  

Sachverhalt:

Gemäß § 13 (1) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nimmt der Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Aufgaben des Gemeindeswahlleiters wahr. Der Amtsvorsteher ist gemäß § 13 (3) des Gemeindekreiswahlgesetzes in den Fällen des § 12 (1) Satz 1 bis 3 gehindert, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahrzunehmen, wenn er selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder Mitglied eines anderen Wahlorgans ist. Daher ist in diesem Fall vom Amtsausschuss eine andere Person zum Gemeindewahlleiter zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

r die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes LVB Joachim Polzin zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 14.05.2023 gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 13 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein (57 KB)      
Anlage 2 2 § 12 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein (58 KB)      
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