Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2022/234  

Betreff: Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2023; Wahl der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen für den Wahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
20.09.2022 
19. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
§ 12 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein  

Sachverhalt:

r die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist gemäß § 12 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) für das Wahlgebiet des Amtes Bad Bramstedt-Land ein Wahlausschuss zu bilden. Den Wahlausschuss für das Wahlgebiet bilden die Wahlleiterin/der Wahlleiter als Vorsitzender und 8 Beisitzer/innen; die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertreter/innen vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Aufgaben dieses Wahlausschusses ist u.a. die Zulassung/Zurückweisung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.

 


Beschlussvorschlag:

In den Wahlausschuss für das Wahlgebiet des Amtes Bad Bramstedt-Land anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 werden gemäß § 12 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) folgende 8 Beisitzer/innen sowie Stellvertreter/innen gewählt:

 

Beisitzer/innen:

  1. Hadeler, Walther - Borstel
  2. Klinger, Sven - Großenaspe
  3. Wendland, Michaela - Fuhlendorf
  4. Muschner, Susanne - Armstedt
  5. Timmermann, Erika - Hitzhusen
  6. Mewes, Anja - Hitzhusen
  7. Laudenbach, Kirsten - Großenaspe
  8. Wulff, Jasmin - Großenaspe

 

Stellvertreter/innen:

  1. Kluge, Jasmin - Wiemersdorf
  2. sel, Neele Hitzhusen
  3. Griebenow, Katrin - Großenaspe
  4. Menken, Regina Heidmoor
  5. Kleingarn, Sarina Hasenkrug
  6. Geng, Sophie - Wiemersdorf

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 12 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz Schl.-Holstein (58 KB)      
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