Vorlage - VO/05/2022/141
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Sachverhalt:
Die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr hat nach dem Brandschutzgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zum Arbeitsschutz durchzuführen. Dieses erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Feuerwehr, die zwar abgeschlossen ist, jedoch werden die erforderlichen Maßnahmen von der Feuerwehr noch zusammengestellt und zu gegebener Zeit der Gemeindevertretung vorgelegt.
Für die Wasserflächen und Gewässer im Gemeindegebiet ist ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Aus dieser „Gefährdungsbeurteilung Wasserflächen und Gewässer“ ergeben sich erforderliche Maßnahmen, die der beigefügten Anlage zu entnehmen sind.
Die Gemeindevertretung wird hiermit über die festgestellten erforderlichen Maßnahmen der „Gefährdungsbeurteilung Wasserflächen und Gewässer“ informiert und empfohlen, über diese erforderlichen Maßnahmen zu beraten und umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde nimmt die „Gefährdungsbeurteilung Wasserflächen und Gewässer“ zur Kenntnis. Die hieraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen bezüglich der Klärteiche (Einzäunung, Bereitstellung Rettungsring/Sicherungsleine) sollen vom zuständigen Fachbereich des Amtes erarbeitet und nach Rücksprache mit dem Bürgermeister veranlasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-08-31 Gefährdungsbeurteilung Wasserflächen und Gewässer (191 KB) |