Vorlage - VO/01/2022/165
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Sachverhalt:
Vorlage erstellt 2022-09-05 1132 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Für das Gebiet „Solarpark Armstedt
(Gebiet muss noch genau gekennzeichnet und benannt werden)“
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Errichtung von PV-Freiflächenanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro beauftragt werden.
muss noch benannt werden:
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- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Sofern die Gemeinde Armstedt nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer /den Grundstückseigentümern / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde den Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: