Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2022/165  

Betreff: B 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Armstedt für die Ausweisung von Flächen für eine PV-Freiflächenanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
19.09.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Vorlage erstellt 2022-09-05 1132 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan


 

  1. r das Gebiet „Solarpark Armstedt
    (Gebiet muss noch genau gekennzeichnet und benannt werden)



    wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

    Es werden folgende Planziele verfolgt:

Errichtung von PV-Freiflächenanlage

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro beauftragt werden.
    muss noch benannt werden:
    ________________________________

     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.


     
  5. Sofern die Gemeinde Armstedt nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer /den Grundstückseigentümern / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde den Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.


     

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen:

________________________________________

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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