Vorlage - VO/07/2022/185
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Weddelbrook beabsichtigt ab 01.01.2023 eine Nutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim in Kraft treten zu lassen. Im Gegenzug fallen die vom Sportverein Weddelbrook bisher jährlich geleisteten anteiligen Bewirtschaftungskosten in Höhe von 2.556,46 € für das Sportlerheim weg.
Beschlussvorschlag:
Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung, ab dem 01.01.2023 keine anteiligen Bewirtschaftungskosten in Höhe von zuletzt 2.556,46 € für das Sportlerheim mehr vom Sportverein Weddelbrook zu erheben, sofern ab 01.01.2023 eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung in Kraft tritt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 07 anteilige Bewirtschaftungskosten für das Sportlerheim (64 KB) |