Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2022/200  

Betreff: Ersatzbeschaffung von Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
24.10.2022 
23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-08-29 Anschreiben DA-Netzmod  
2022-09-05 Kreis Segeberg, Richtlinie Förderung Feuerwehrwesen Anlage 2 Kostenhöchsbeträge.docx  

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 23.05.2022 hat die Gemeinde die Ersatzbeschaffung von 60 Funkmeldeempfängern (DME) bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 € brutto genehmigt. Diese Maßnahme soll laut Beschluss in 2022 umgesetzt werden. Fördermittel werden seitens des Kreises Segeberg in Höhe von 30 % vom Kostenhöchstbetrag von 250 € brutto pro Melder gewährt. (30 % von 250 €, somit 75 € pro Melder x 60 Melder, gesamt 4.500 €rdermittel).

 

Zwischenzeitlich hat sich der Kreisfeuerwehrverband mit dem Kreis Segeberg dazu entschieden, eine kreisweite Sammelbeschaffung in Zusammenarbeit mit der GMSH für das Jahr 2023 durchzuführen, um attraktive Preise zu erzielen.

Desweiteren hat der Kreis Segeberg seine Förderrichtlinien für 2023 überarbeitet, sodass bei Beschaffungen in 2023 die Melder bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 400 €/Stück gefördert werden. (30 % von 400 €, somit 120 € pro Melder). Für die Gemeinde Hitzhusen würden sich die Fördermittel somit auf 7.200 € belaufen (60 Melder x 120 €).

 

Aus den vorstehend genannten Gründen wird empfohlen, die Maßnahme im Jahr 2023 umzusetzen und sich an der kreisweiten Sammelausschreibung zu beteiligen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wärenr das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ersatzbeschaffung von 60 Funkmeldeempfängern auf das Jahr 2023 zu verlegen, um dann an der geplanten kreisweiten Sammelausschreibung des Kreises Segeberg mit der GMSH teilzunehmen. Ferner erhöht sich hierdurch die Förderung aufgrund der ab 2023 geltenden Förderrichtlinien des Kreises Segeberg von 30 % auf den Kostenhöchstbetrag von 400 €, somit 120 € pro Melder, mögliche Gesamtfördersumme somit 7.200 €.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

rdermöglichkeit 30 % vom Kostenhöchstbetrag 400 €/Stück, somit 120 € x 60 Melder, somit Fördermöglichkeit von 7.200 €.

 


Anlage/n:

- Schreiben Kreusfeuerwehrverband

- Richtlinien des Kreises Segeberg über Förderung des Feuerwehrwesens

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-08-29 Anschreiben DA-Netzmod (109 KB)      
Anlage 2 2 2022-09-05 Kreis Segeberg, Richtlinie Förderung Feuerwehrwesen Anlage 2 Kostenhöchsbeträge.docx (439 KB)      
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