Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2022/148  

Betreff: Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Kommunalwahl am 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wahlberechtigung § 3 GKWG  
05 - Hagen Wahlvorstände PDF-Dokument

Sachverhalt:

  1. Bildung Wahlvorstand:

Zur Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahl am 14.05.2023 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.

 

Der Wahlvorstand für die Kommunalwahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.

 

r einen reibungslosen Ablauf der Wahl wäre es von Vorteil, wenn die vorgeschlagenen Personen (insbesondere Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen und deren Stellvertreter/innen) bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben. Daher ist im Anhang eine Übersicht mit den Wahlvorständen der vorangegangenen Wahlen beigefügt.

 

r die Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in findet kurz vor der Kommunalwahl eine Schulung in der Amtsverwaltung statt.

 

Um vermehrte Absagen zu vermeiden wird empfohlen, vorab mit den für den  Wahlvorstand vorgeschlagenen Personen abzustimmen, ob diese bereit wären, diese Tätigkeit auszuüben.

Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 3 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei Absagen (insbesondere Krankheit etc.) kurzfristig Ersatzpersonen einberufen zu können.

 

Wichtig: Personen, die selbst Wahlbewerber sind oder Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag oder Personen, die Mitglied eines anderen Wahlorgans sind, dürfen nicht in den Wahlvorstand berufen werden.

 

Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt am Wahlsonntag im Wahllokal der Gemeinde, sodass dieses bei der Größe der Aufstellung des Wahlvorstands berücksichtigt werden sollte.

 

Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (14.05.2023) für die Kommunalwahl wahlberechtigt sein, d.h.

-          Deutsche oder EU-Bürger sein

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren 14.05.2007 und älter)

-          seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben

-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

  1. Festlegung Wahllokal

Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen, das möglichst barrierefrei sein soll; ansonsten am Wahltag auf Barrierefreiheit herzurichten ist (z.B. Rampe etc.).

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Bildung Wahlvorstand:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellvertretende/r  Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Folgende  Ersatzpersonen (mindestens 3) werden benannt:

  1. Ersatzperson  
  2. Ersatzperson 
  3. Ersatzperson

 

  1. Festlegung Wahllokal:

Zum Wahllokal wird das Dorfhaus, Hitzhusener Straße 20 b, 24576 Hagen, bestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wahlberechtigung § 3 GKWG (94 KB)      
Anlage 2 2 05 - Hagen Wahlvorstände (15 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
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