Vorlage - VO/16/2013/100
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Sachverhalt:
1. Die Planentwürfe werden ohne frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe
der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine