Vorlage - VO/16/2022/386
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Sachverhalt:
Der Gemeindewahlleiter (Amt Bad Bramstedt-Land) und die Kreiswahlleiterin (Kreis Segeberg) benötigen für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 14.05.2023 die Wahlkreiseinteilung der Gemeinden, um für die mit der Gemeindewahl verbundene Kreiswahl die Wahlkreiseinteilung entsprechend beschließen zu können. Damit haben die Parteien ausreichend Zeit für die Kandidatenaufstellung.
Bei der Wahlkreiseinteilung des Kreises dürfen die Gemeindewahlkreise nicht durchschnitten werden, insofern ist die Kreiswahlleitung auf die Planungen der Gemeinden angewiesen.
Gemäß § 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ist das Gemeindegebiet bei der Kommunalwahl bei Einwohnern zwischen 2.500 und 5.000 in 3 Wahlkreise einzuteilen. Gemäß § 15 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sind bei der Einteilung des Gemeindegebiets die Einwohnerzahlen vom 31.12.2020 (2.989 Einwohner) zu berücksichtigen. Die Größe der Gemeindegebiete darf maximal um +/- 20 % abweichen.
2.989 Einwohner : 3 Wahlkreise = 996 Einwohner, davon max. + 20 % und min. -20 %
= 1.195 Einwohner maximal pro Wahlgebiet,
= 797 Einwohner minimal pro Wahlgebiet.
In der letzten Gemeindevertretersitzung am 28.09.2022 bestand noch Uneinigkeit bezüglich der Wahlkreiseinteilung für das Gemeindegebiet, sodass dieser Tagesordnungspunkt verschoben wurde.
Vom Amt wurde zur vorangegangenen Gemeindevertretersitzung die Variante 1 ausgearbeitet und vorgeschlagen, wofür keine Einigkeit gefunden wurde.
In der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung wurde die Variante 2 vorgeschlagen, worüber keine abschließende Einigkeit gefunden wurde.
Vom Amt wurde ein weiterer Vorschlag erarbeitet, nämlich Variante 3.
Nunmehr hat die Gemeinde einen Beschluss bezüglich der Wahlkreiseinteilung zu fassen. 3 Varianten werden vorgeschlagen. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Wahlkreiseinteilung auch selbst vorzunehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Größe maximal um +/- 20 % abweichen darf und die Wahlkreise ein zusammenhängendes Ganzes bilden sollen.
Eine nochmalige Vertagung dieses Beschlusses ist nicht mehr möglich, weil die Wahlkreiseinteilung für das Wahlvorschlagsverfahren und Kandidatenaufstellung vorliegen muss.
Beschlussvorschlag:
Das Gemeindegebiet für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 14.05.2023 soll in folgende 3 Wahlkreise gemäß
- Variante 1 oder
- Variante 2 oder
- Variante 3 oder
- wie folgt eingeteilt werden:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wahlkreiseinteilung Variante 1 (82 KB) | ||||
2 | 2022-10-24 Variante 1 Kartenansicht Wahlkreiseinteilung (460 KB) | ||||
3 | Wahlkreiseinteilung Variante 2 (84 KB) | ||||
4 | 2022-10-24 Variante 2 Kartenansicht Wahlkreiseinteilung (460 KB) | ||||
5 | Wahlkreiseinteilung Variante 3 (85 KB) | ||||
6 | 2022-10-24 Variante 3 Kartenanischt Wahlkreiseinteilung (469 KB) | ||||
7 | § 15 GKWG - Wahlkreiseinteilung (52 KB) | ||||
8 | § 9 GKWG - Anzahl der Wahlkreise (50 KB) |