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Vorlage - VO/16/2022/388  

Betreff: Bildung Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
14.12.2022 
21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe zurückgestellt   
08.03.2023 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wahlberechtigung § 3 GKWG  
16 - Großenaspe Wahlvorstände PDF-Dokument

Sachverhalt:

Bildung von 3 Wahlvorständen für die 3 Wahlkreise Großenaspe-Mitte, Großenaspe-Süd und Großenaspe-Nord  

 

Zur Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahl am 14.05.2023 ist für jeden der 3 Wahlkreise ein Wahlvorstand zu bilden.

 

Der Wahlvorstand für die Kommunalwahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.

 

r einen reibungslosen Ablauf der Wahl wäre es von Vorteil, wenn die vorgeschlagenen Personen (insbesondere Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen und deren Stellvertreter/innen) bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben. Daher ist im Anhang eine Übersicht mit den Wahlvorständen der vorangegangenen Wahlen beigefügt.

 

r die Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in findet kurz vor der Kommunalwahl eine Schulung in der Amtsverwaltung statt.

 

Um vermehrte Absagen zu vermeiden wird empfohlen, vorab mit den für den  Wahlvorstand vorgeschlagenen Personen abzustimmen, ob diese bereit wären, diese Tätigkeit auszuüben.

Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 3 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei Absagen (insbesondere Krankheit etc.) kurzfristig Ersatzpersonen einberufen zu können.

 

Wichtig: Personen, die selbst Wahlbewerber sind oder Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag oder Personen, die Mitglied eines anderen Wahlorgans sind, dürfen nicht in den Wahlvorstand berufen werden.

 

Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt am Wahlsonntag im Wahllokal der Gemeinde, sodass dieses bei der Größe der Aufstellung des Wahlvorstands berücksichtigt werden sollte.

 

Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (14.05.2023) für die Kommunalwahl wahlberechtigt sein, d.h.

-          Deutsche oder EU-Bürger sein

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren 14.05.2007 und älter)

-          seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben

-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Bildung Wahlvorstandr den Wahlkreis I Großenaspe-Mitte:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellvertretende/r  Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

 

  1. Bildung Wahlvorstandr den Wahlkreis II Großenaspe-Süd:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellvertretende/r  Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

 

  1. Bildung Wahlvorstandr den Wahlkreis III Großenaspe-Nord:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Kommunalwhal erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellvertretende/r  Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

 

 

 

 

Folgende  Ersatzpersonen (mindestens 3 pro Wahlkreis) werden benannt:

  1. Ersatzperson  
  2. Ersatzperson 
  3. Ersatzperson
  4. Ersatzperson
  5. Ersatzperson
  6. Ersatzperson
  7. Ersatzperson
  8. Ersatzperson
  9. Ersatzperson

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wahlberechtigung § 3 GKWG (94 KB)      
Anlage 2 2 16 - Großenaspe Wahlvorstände (16 KB) PDF-Dokument (43 KB)    
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