Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2022/246  

Betreff: Erlass einer Satzung über die Benutzung von Schlichtunterkünften im Amt Bad Bramstedt-Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Weichenthal, Larissa
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
22.11.2022 
20. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-10-26 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte NEU  
2022-11-10 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte ALT  

Sachverhalt:

Die Satzung über Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtunterkünfte des Amtes Bad Bramstedt-Land sollte geändert werden, um die Strom- und Heizkosten, in den vom Amt angemieteten Wohnungen zu veranlagen und somit als öffentlich-rechtliche Forderung beizutreiben.

Weiterhin sind rechtliche Änderungen in die Satzung eingeflossen, die das Handeln des Amtes rechtsicherer regeln. Hierbei wurden aktuelle Rechtsprechungen berücksichtigt.

Abschliend wird im Satzungsentwurf das Benutzungsverhältnis -und -ordnung mit aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die neue Satzung über Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren für Schlichtunterkünfte des Amtes Bad Bramstedt-Land gemäß Anlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-10-26 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte NEU (126 KB)      
Anlage 2 2 2022-11-10 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte ALT (22 KB)      
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