Vorlage - VO/20/2022/246
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Sachverhalt:
Die Satzung über „Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtunterkünfte des Amtes Bad Bramstedt-Land“ sollte geändert werden, um die Strom- und Heizkosten, in den vom Amt angemieteten Wohnungen zu veranlagen und somit als öffentlich-rechtliche Forderung beizutreiben.
Weiterhin sind rechtliche Änderungen in die Satzung eingeflossen, die das Handeln des Amtes rechtsicherer regeln. Hierbei wurden aktuelle Rechtsprechungen berücksichtigt.
Abschließend wird im Satzungsentwurf das Benutzungsverhältnis -und -ordnung mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die neue Satzung über Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren für Schlichtunterkünfte des Amtes Bad Bramstedt-Land gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-10-26 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte NEU (126 KB) | ||||
2 | 2022-11-10 Satzung Benutzung der Schlichtunterkünfte ALT (22 KB) |