Vorlage - VO/01/2022/171
|
|
Sachverhalt:
Die stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt, Frau Anke Ehms, hat am 19.10.2022 (Eingang Gemeinde Armstedt am 19.10.2022, Eingang Amt Bad Bramstedt-Land am 27.10.2022) gegenüber ihrer Dienstvorgesetzten, der Bürgermeisterin Frau Maren Horstmann, schriftlich ihren Rücktritt als stellvertretende Wehrführerin mit Wirkung zum 01.11.2022 erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) kann eine Ehrenbeamtin/ ein Ehrenbeamter jederzeit ihre/seine Entlassung in schriftlicher Form gegenüber ihrer/seinem Dienstvorgesetzten (Bürgermeister/in der Gemeinde) verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.
Aus diesem Grund wurde Frau Anke Ehms mit Schreiben vom 27.10.2022 schriftlich bestätigt, dass ihre Rücktrittserklärung vom 19.10.2022 am 19.10.2022 bei der Gemeinde eingegangen ist und sie auf ihr Verlangen mit Wirkung zum 01.11.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt entlassen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Rücktrittserklärung der Frau Anke Ehms vom 19.10.2022, eingegangen am 19.10.2022, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt mit Wirkung vom 01.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-10-27 Anke Ehms, Rücktrittserklärung stellv. Wehrführerin zum 01.11.2022 (49 KB) |