Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/102  

Betreff: Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB-Beteiligung zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
22.08.2013 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)“ wurden seitens der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen nach der frühzeitigen Beteiligung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)“

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 22.08.2013

wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeinde-vertretung

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Forstbehörde über

Kreis Segeberg

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen gegen die vorgelegte Planung keine Bedenken, da

Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes direkt oder indirekt nicht betroffen wird.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Unterhaltung und Ausbau von Straßen

Keine Bedenken.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Anregungen und Bedenken.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Keine Bedenken.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Räumliche Planung und Entwicklung

Keine Anregungen.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Keine Bedenken.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und

Landschaft berührt. Nach Prüfung der mir derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen

und Informationen empfehle ich die Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft

auf der Grundlage folgender Untersuchungen:

Erfassung von Natur und Landschaft

anhand der Schutzgüter des Naturhaushalts:

• Boden (Aussagen aus dem Landschaftsplan)

• Wasser (-“-)

• Klima (-“-)

• Luft (-“-)

• Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope

(Aussagen aus dem Landschaftsplan, zuzüglich einer aktuellen Überprüfung in der Örtlichkeit)

sowie des Landschaftsbildes

 

Artenschutz

Es ist eine eindeutige Aussage zu treffen, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44

BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf.

Hierbei ist zunächst zu klären, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen

gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7

(2) BNatSchG Sollte dies der Fall sein, wären diese Arten aktuell zu erfassen und zu bewerten.

Gibt es keine Hinweise, ist eine Potenzialabschätzung vorzunehmen.

 

Ausgleich

Im Verlauf der weiteren Planung muss der naturschutzrechtlich notwendige Ausgleich ermittelt

und geplant werden. Im Rahmen der B-Plan Begründung ist aufzuzeigen, wo und

wie der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erbracht werden kann.

Die sich möglicherweise, aufgrund des Artenschutzes ergebenden Ausgleichsverpflichtungen

sind genau darzustellen und es ist aufzuzeigen mit welchen Maßnahmen diese erreicht

werden können.

Wird zur Kenntnis genommen und im noch aufzustellenden Umweltbericht beachtet.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen

keine Bedenken

SG Boden

keine Bedenken.

SG Grundwasser

Keine Bedenken.

SG Gewässer

Von der nordwestlichen Ecke des bislang vom Betrieb der Biogasanlage genutzten Flurstückes

25/10 verläuft die Rohrleitung "Fl3" des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe-

Wiemersdorf Richtung Norden zum Gewässer "Fl2" (Küchengraben). Die in der Satzung -

insb. §6 - näher bezeichneten Restriktionen sind zu beachten und aufgrund der unmittelbaren

Nähe zu den gepl. Schmutzwasserbehältern nachrichtlich in die Begründung zum BPlan

zu übernehmen. Die Satzung des GPV Großenaspe-Wiemersdorf kann hier eingesehen

werden: http://www.wbv-brokstedt.de/index-wiemersdorf.shtml.

Aufgrund der in diesem Bauleitverfahren betriebenen Erweiterung und Manifestierung des

Betriebsgeländes verliert die Rohrleitung "Fl3" ihre wasserwirtschaftliche Bedeutung.

In der vorgelegten Begründung zum B-Plan fehlt die Betrachtung des Havariefalles vollständig.

Auf Vorhabenebene ist darzulegen, wie Gewässerverunreinigungen im Havariefall

sicher vermieden werden können. Für den derzeitigen Stand der Planung ist über die existierende

Rohrleitung "Fl3" ist ein hohes Gefährdungspotential für das Gewässer "Küchengraben"

festzustellen.

Zur nachhaltigen Vermeidung solcher Gefährdungen sollte der Eigentümer Zustimmungen

zum vollständigen Rückbau der Rohrleitung Fl3 von den etwaigen Nutznießern einholen

und den Rückbau veranlassen. Über den Rückbau sind der GPV Großenaspe-

Wiemersdorf und meine Stelle in Kenntnis zu setzen.

Ein Lageplanausschnitt mit Gewässern und der o.g. Rohrleitung ist als Anlage zu dieser Stellungnahme beigefügt.

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen , die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

 

 

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Stellungnahme.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

./.

15.07.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

./.

20.06.2013

Az.: 302

Amt Mittelholstein

Seitens der Gemeinde Padenstedt bestehen weder Anregungen noch Bedenken.

./.

20.06.2013

Az.: Großenaspe – SE

Archäologisches Landesamt S.-H.

Obere Denkmal-schutzbehörde

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

24.06.2013

Az.: 61-13-90-20-32

Stadt Neumünster

Aus Sicht der Stadt Neumünster sind keine Anregungen vorzutragen.

./.

24.06.2013

Az.: 123

Landwirtschaftskammer S.-H.

Keine Bedenken bzw. Änderungswünsche

./.

05.07.2013Az.: II-II-1

Amt Boostedt-Rickling

Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

./.

04.07.2013 Az.: 7617

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.

Aus der Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten und ergänzten Teile.

./.

20.06.2013

Der Minister-präsident des Landes S.-H.

Staatskanzlei Abteilung Landesplanung

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998).

Es wird bestätigt, dass Ziele der Raumordnung den o.g. Bauleitplanungen und den damit verfolgten Planungsabsichten der Gemeinde nicht entgegenstehen. 

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.

./.

28.06.2013 Az.:

Gewässerpflegeverband Großenaspe – Wiemersdorf

Einleitend möchten wir darauf hinweisen, dass seitens des Verbandes grundsätzlich keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben bestehen. Wir verweisen jedoch nochmals auf die einzuhaltenden Festlegungen bzw. Beschränkungen unserer Satzung, z.B. in Bezug auf Abstandsregelungen hin, die zwingend zu beachten sind bzw. einzuhalten sind. Die Satzung des Verbandes kann unter www.wbv-brokstedt.de/index-wiemersdorrf.shtml eingesehen werden. Zu den Betroffenheiten des Verbandes nehmen wir nachfolgend Stellung:

 

Nordwestlich des räumlichen Geltungsbereiches des geänderten Bebauungsplanes verläuft die Rohrleitung Fl 3 des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe-Wiemersdorf, die im weiteren Verlauf Richtung Norden in das Gewässer Fl 2 (Küchengraben) entwässert. Unter Zugrundlegung der beschriebenen Erweiterung des Betriebsgeländes und dem namit verbundenen Neubau zweier Schmutzwasserbehälter im betroffenen Bereich verlieren Teile der Rohrleitung Fl 3 ihre Bedeutung, so dass wir empfehlen, die Leitung bis zum Küchengraben rückzubauen.

 

Für die Abklärung der wasserwirtschaftlichen Betroffenheiten bedarf es dabei der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Die mit dem Rückbau der Leitung verbundenen Kosten sind vom Verursacher  zu tragen. Dies betrifft neben den baulichen Änderungen auch den zusätzlichen Aufwand in der Verwaltung. Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause der Unterzeichner zur Verfügung.

Wird zur Kenntnis genommen, die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine

 

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