Vorlage - VO/16/2022/391
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Sachverhalt:
Am 13.06.2018 wurde vom Planungs- und Maßnahmenausschuss der Auftragsvergabe für die Planungsleistung in den Leistungsphasen 1 bis 9 an das Architekturbüro Böller Bahnemann aus 24768 Rendsburg zugestimmt.
Es wurde daraufhin mit diesem Ingenieurbüro ein Vertrag mit einer stufenweisen Beauftragung geschlossen, nämlich für die Leistungsphasen 1 und 2. Um die Maßnahme fortführen zu können, müssten die Leistungsphasen 3 und 4 abgerufen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, die Leistungsphasen 3 und 4 aus dem am 18.06.2018 mit dem Architekturbüro Böller und Bahnemann geschlossenen Architektenvertrag abzurufen.
Finanzielle Auswirkungen:
23.201,63 € (brutto) gem. Kostenberechnung vom 14.04.2022 für die Leistungsphasen 3+4
Anlage/n:
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