Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/391  

Betreff: Aufzugsanlage an der Grundschule Großenaspe: Abrufen der LPH 3 bis 4 aus dem Architektenvertrag vom 18.06.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Bestmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.11.2022 
25. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 13.06.2018 wurde vom Planungs- und Maßnahmenausschuss der Auftragsvergabe für die Planungsleistung in den Leistungsphasen 1 bis 9 an das Architekturbüro Böller Bahnemann aus 24768 Rendsburg zugestimmt.

Es wurde daraufhin mit diesem Ingenieurbüro ein Vertrag mit einer stufenweisen Beauftragung geschlossen, nämlich für die Leistungsphasen 1 und 2. Um die Maßnahme fortführen zu können, müssten die Leistungsphasen 3 und 4 abgerufen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, die Leistungsphasen 3 und 4 aus dem am 18.06.2018 mit dem Architekturbüro Böller und Bahnemann geschlossenen Architektenvertrag abzurufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

23.201,63 € (brutto) gem. Kostenberechnung vom 14.04.2022r die Leistungsphasen 3+4

 


Anlage/n:

./.

 

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