Vorlage - VO/20/2022/247
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in dem Amtsausschuss öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch den Amtsausschuss bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20 Haushaltsvorbericht 2023 (PDF) (313 KB) | ||||
2 | 20-Haushaltsplan Amt 2023 (4012 KB) | ||||
3 | 20 Stellenplan 2023 Amt ohne Namen + Veränderungsliste (66 KB) | (85 KB) |