Vorlage - VO/16/2022/395
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Sachverhalt:
Am 13.06.2018 wurde vom Planungs- und Maßnahmenausschuss der Auftragsvergabe für
die Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 an das Büro TGA8 in 24340 Eckernförde zugestimmt.
Es wurde daraufhin am 18.06.2018 mit diesem Ingenieurbüro ein Vertrag mit einer stufenweisen Beauftragung geschlossen, nämlich für die Leistungsphasen 1 und 2. Für die Erbringung der Planungsleistung in diesen Leistungsphasen wurde im Oktober 2019 eine Teilschlussrechnung gestellt und beglichen.
Zur Fortführung der Maßnahme muss der Planungs- und Maßnahmenausschuss darüber entscheiden, ob das Büro TGA8 mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt werden soll. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch weder für die Gemeinde noch für den Planer. Es wäre alternativ möglich, die Planungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung auszuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, die Leistungsphasen 3 und 4 aus
dem am 18.06.2018 mit dem Büro TGA8 geschlossenen Ingenieurvertrag abzurufen.
oder
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, keine weiteren Leistungsphasen aus dem am 18.06.2018 mit dem Büro TGA8 geschlossenen Ingenieurvertrag abzurufen, sondern die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 3 bis 9 auszuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: