Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2022/197  

Betreff: B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a" - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
07.12.2022 
26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-11-18 Weddelbrook B 8 und Veränderungssperre Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen  

Sachverhalt:

Stand der Vorlage:

2022-11-18 1115 Scheunemann Vorlage erstellt

2022-11-22 1005 Scheunemann, Vorlage überarbeitet

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.8 der Gemeinde Weddelbrook

 

Hintergründe:

Die Fläche wird momentan gewerblich genutzt (Lagerfläche für Baumaterialien)

Diese Nutzung soll aufgegeben und Wohnbebauung generiert werden.

 

Damit die Gemeinde diesem Wunsch entsprechen könnte, müsste der Bebauungsplan aufgestellt werden.

Um eine geordnete und ortstypische sich einfügende Bebauung zu ermöglichen, wird parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplanes die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Zusätzlich zum Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre erlassen, um die Planungsabsichten der Gemeinde für den künftigen Planbereich zu sichern. (§14 BauGB)

 

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. r das Gebiet „Schulstraße 4 und 4a“ Grundstücke 37/5 und 37/7 Schulstraße - nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
     

Es werden folgende Planziele verfolgt:
Bau von 2 Wohnhäusern

Sicherstellung einer geordneten und ortsüblichen Bebauung , Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur

 

Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden (§ 12 BauGB)

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der
    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg
    Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Rosenstr. 28 a
    23795 Bad Segeberg beauftragt werden.


     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

    Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

    Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
     
  5. Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
     
  6. Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Frank Meier

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Lageplan für B-Plan 8

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-11-18 Weddelbrook B 8 und Veränderungssperre Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen (70 KB)      
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