Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2022/198  

Betreff: B8 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder, Schulgelände und Vogelzunge"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
07.12.2022 
26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf  
2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf Anlage Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen pdf  

Sachverhalt:

Stand der Vorlage: Vorlage erstellt 2022-11-18 1135 Uhr Scheunemann

Vorlage überarbeitet 2022-11-22 1023 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Weddelbrook hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Schulstraße 4 und 4 a Schulstraße rdliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - aufzustellen.

 

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Weddelbrookr den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - zu sichern, kann die Gemeinde nach dem Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17  BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Weddelbrook beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage (die Gebietsbezeichnung muss noch angepasst werden)

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung oder Abstimmung anwesend:

Frank Meier

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre, diese ist noch textlich anzupassen nach dem Beschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf (121 KB)      
Anlage 2 2 2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf Anlage Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen pdf (70 KB)      
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