Vorlage - VO/07/2022/198
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Sachverhalt:
Stand der Vorlage: Vorlage erstellt 2022-11-18 1135 Uhr Scheunemann
Vorlage überarbeitet 2022-11-22 1023 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Weddelbrook hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Schulstraße 4 und 4 a – Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Weddelbrook für den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - zu sichern, kann die Gemeinde – nach dem Aufstellungsbeschluss – eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Weddelbrook beschließt folgende Satzung:
Siehe Anlage (die Gebietsbezeichnung muss noch angepasst werden)
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung oder Abstimmung anwesend:
Frank Meier
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre, diese ist noch textlich anzupassen nach dem Beschluss
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf (121 KB) | ||||
2 | 2022-11-18 Satzung über die Veränderungssperre - Weddelbrook B8 - Stand 2022-11-18 1138 pdf Anlage Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen pdf (70 KB) |