Vorlage - VO/07/2022/199
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Sachverhalt:
Vorlage erstellt 2022-11-18 1300 Uhr Scheunemann,
überarbeitet 2022-11-22 1109 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook
Hintergründe:
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weddelbrook ist der Bereich ausgewiesen als Flächen für den Gemeinbedarf (Erweiterungsfläche für Feuerwehr und Schule).
Die Fläche wird momentan anders genutzt (gewerbliche Nutzung, Lagerfläche für Baumaterialien)
Diese Nutzung soll aufgegeben und Wohnbebauung generiert werden.
Damit die Gemeinde diesem Wunsch entsprechen könnte, müsste der Flächennutzungsplan geändert werden.
Um eine geordnete und ortstypische sich einfügende Bebauung zu ermöglichen wird parallel zu der Änderung des Flächennutzungsplanes ein Bebauungsplan aufgestellt. Zusätzlich zum Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre erlassen, um die Planungsabsichten der Gemeinde für den künftigen Planbereich zu sichern. (§14 BauGB)
Beschluss:
bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 11. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet
„Schulstraße 4 und 4a- Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge“
folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Sicherstellung einer geordneten und ortsüblichen Bebauung , Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur,
Änderung der Gebietsfestsetzungen
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Rosenstr. 28 a
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde das Bauleitplanverfahren betreibt
(z.B. Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung),
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Frank Meier
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Lageplan für den Geltungsbereich F-Plan 11. Änderung (dieser muss noch um die Gebietsgrenze ergänzt werden)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-11-18 Weddelbrook F11 Anlage Lageplan M 1000 noch ohne Grenzen pdf (70 KB) |