Vorlage - VO/04/2022/139
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Föhrden-Barl möchte für den Bereich des Dorfhauses eine E-Ladesäule anschaffen.
Das Förderprogramm für E-Ladepunkte des Kreises Segeberg wurde bis Ende 2023 verlängert, hierbei ist zu beachten, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich sein muss.
Die Zuwendungshöhe beträgt hier 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
Bei einer „normalen“ Ladesäule bis 22 kW werden maximal 7.500,00 € als Zuwendung gewährt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Föhrden-Barl beschließt, eine E-Ladesäule für den Bereich des Dorfhauses mit dem Förderprogramm für E-Ladepunkte des Kreises Segeberg zu beschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: