Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2022/139  

Betreff: Grundsatzbeschluss Anschaffung einer E-Ladesäule für das Dorfhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neele Lösel
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Lösel, Neele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
08.12.2022 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl zurückgestellt   
09.03.2023 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl zurückgestellt   
08.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Föhrden-Barl möchte für den Bereich des Dorfhauses eine E-Ladesäule anschaffen.

Das Förderprogramm für E-Ladepunkte des Kreises Segeberg wurde bis Ende 2023 verlängert, hierbei ist zu beachten, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich sein muss.

Die Zuwendungshöhe beträgt hier 75% der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei einer „normalen“ Ladesäule bis 22 kW werden maximal 7.500,00 € als Zuwendung gewährt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Föhrden-Barl beschließt, eine E-Ladesäule für den Bereich des Dorfhauses mit dem Förderprogramm r E-Ladepunkte des Kreises Segeberg zu beschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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