Vorlage - VO/13/2022/217
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 13 Haushaltsvorbericht Heidmoor 2023 (PDF) (167 KB) | ||||
2 | 13-Haushaltsplan Heidmoor 2023 (8310 KB) |