Vorlage - VO/07/2022/201
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 07 HH-Satzung 2023 pdf (69 KB) | ||||
2 | 07 Stellenplan Weddelbrook 2023 -ohne Namen (44 KB) | (50 KB) | |||
3 | 07 Haushaltsvorbericht Weddelbrook 2023 pdf (312 KB) | ||||
4 | 07-Haushaltsplan Weddelbrook 2023 (3563 KB) |