Vorlage - VO/06/2022/208
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Nach der Finanzausschusssitzung wurden noch Ausgaben für den 3. Abschnitt der Kanalsanierung bekannt. Für das Produkt Abwasser (538001) wurden daher unter dem Konto 785200 (Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen) 130.900,00 € eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 06 Haushaltsvorbericht Hitzhusen (PDF) (319 KB) | ||||
2 | Haushaltsplan Hitzhusen 2023 (3541 KB) |