Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/11/2022/190  

Betreff: Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 10 "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Hasenkrug
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
15.12.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan "Eichengrund" für Hausnummernvergabe und Widmung  

Sachverhalt:

Durch den Bebauungsplan Nr. 10Fläche „Zwischen den Auen“dlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au der Gemeinde Hasenkrug wurden 13 neue Baugrundstücke ermöglicht.

Diese benötigen nun noch eine neue Straßenbezeichnung und neue Hausnummern.

Außerdem soll die Straße der Öffentlichkeit gewidmet werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.)    Die Gemeinde Hasenkrug beschließt für die Straße im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10Zwischen den Auen“dlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au einen neuen Straßennamen zu vergeben.

 

Vorgeschlagen wird folgender Straßenname:

 

Eichengrund

 

Abstimmungsergebnis: ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

 

2.)    Die Hausnummern werden laut anliegendem Vorschlag beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

 

 

3.)    Gemäß § 6 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Hasenkrug, Flur 7, Flurstück 12/1 (genaue Lage siehe Anlage, schraffierte Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Eichengrund gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis:  ____ dafür ___ dagegen  ___ enthalten

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan "Eichengrund" für Hausnummernvergabe und Widmung (136 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung