Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2022/221  

Betreff: Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Heidmoor
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
12.12.2022 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-11-30 Vorschlag Hausnummern Heidmoor  

Sachverhalt:

Durch den Bebauungsplan Nr. 3östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage   der Gemeinde Heidmoor wurden 16 neue Baugrundstücke ermöglicht.

Diese benötigen nun noch eine neue Straßenbezeichnung und neue Hausnummern.

 

Außerdem ist die Straße der Öffentlichkeit zu widmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die Gemeinde Heidmoor beschließt für die Straße im Bereich des  Bebauungsplan Nr. 3östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage  einen neue Straßennamen zu vergeben.

Vorgeschlagen werden folgende Straßennamen:

 

Vorschlag 1: ___________________________

Abstimmungsergebnis: ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

Vorschlag 2: ___________________________

Abstimmungsergebnis: ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

Vorschlag 3: ___________________________

Abstimmungsergebnis: ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

 

Die neue Straßenbezeichnung soll _________________________ lauten.

 

2.)    Die Hausnummern werden laut anliegendem Vorschlag beschlossen.

Abstimmungsergebnis:  ___ dafür ____ dagegen     ____ enthalten

 

 

 

3.)    Gemäß § 6 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Heidmoor, Flur 3, Flurstück 87/6 (genaue Lage siehe Anlage, schraffierte Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „__________________ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis:  ____ dafür ___ dagegen  ___ enthalten

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-11-30 Vorschlag Hausnummern Heidmoor (579 KB)      
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