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Vorlage - VO/16/2022/406  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Erweiterung des Baugebietes Johann-Hinrich-Fehrs-Straße) für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
08.12.2022 
26. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anruf von Herrn Konrad am 30.11.2022, dass noch in diesem Jahr der Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss.

 

Vorlage erstellt am 30.11.2022 14:08 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

Hinweis:

(Erläuterung / Hinweis zu Nr. 1: die Gemeinde möchte an das bereits bestehende Baugebiet vom B-Plan 4 einen neuen Teilbereich anfügen. Möglicherweise muss der bereits bestehende Teil des B-4 gar nicht geändert werden, weil evtl. die Erschließung über die Scheeperredder erfolgen rde. Dann wäre sogar eine neue B-Plan Nummer denkbar wenn es komplett getrennt von B4 wird. Sollte im Rahmen der Planung aber auch ein Bereich des bestehenden B-Planes 4 geändert werden (Zufahrt), dann ist es besser, den B-Plan als Änderung zum B-Plan 4 laufen zu lassen. Wenn die Gemeinde Großenaspe den Willen hat, das Gebiet zu überplanen, dann ist es nebensächlich, ob es eine Änderung oder Neuaufstellung ist.

 

 

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. r das Gebiet „hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Wohnbebauung

 

Es soll ein Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden.

 

 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 4 soll im Rahmen einer 1. Erweiterung r das Gebiet „hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp erweitert werden:

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Wohnbebauung


Es soll ein Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden.


(Erläuterung / Hinweis zu Nr. 1: die Gemeinde möchte wohl nur an das bereits bestehende Baugebiet vom B-Plan 4 einen neuen Teilbereich anfügen. Möglicherweise muss der bereits bestehende Teil des B-4 gar nicht geändert werden, weil evtl. die Erschließung über die Scheeperredder erfolgen rde. Dann wäre sogar eine neue B-Plan Nummer denkbar wenn es komplett getrennt von B4 wird. Sollte im rahmen der Planung aber auch ein Bereich des bestehenden B-planes 4 geändert werden (Zufahrt), dann ist es besser, den B-Plan als Änderung zum B-Plan 4 laufen zu lassen. Wenn die Gemeinde Großenaspe den Willen hat, das Gebiet zu überplanen, dann ist es nebensächlich, ob es eine Änderung oder Neuaufstellung ist.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
    Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Rosenstr. 28 a
    23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

    Oder da die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil ein Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt wird. Deshalb wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen.

    Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
     
  5. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
     
  6. Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
    Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
     
  7. Da die Gemeinde Großenaspe zu den Gemeinden gehört, in denen eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst erforderlich ist, muss diese Untersuchung entsprechend erfolgen.
     

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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