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Vorlage - VO/20/2023/260  

Betreff: Antrag der Stadt Bad Bramstedt auf gemeinsame Ersatzbeschaffung einer Feuerwehrdrehleiter für die Feuerwehr Bad Bramstedt und die Amtswehr Bad Bramstedt-Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
07.02.2023 
15. Sitzung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes geändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-12-29 Stadt Bad Bramstedt, Entwurf Vereinbarung Drehleiter  
2022-10-07 Abfrage Wehrführer zur Ersatzbeschaffung Drehleiter  
1999-12-23 Vereinbarung Drehleiter Amt/Stadt vom 23.12.1999  
2022-09-05 Kreis Segeberg, Förderrichtlinie Anlage 2 Kostenhöchsbeträge - Stand 09/2022  

Sachverhalt:

Die Stadt Bad Bramstedt hat dem Amt Bad Bramstedt-Land die beigefügte Vereinbarung über die gemeinsame Ersatzbeschaffung und Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter zwischen der Stadt Bad Bramstedt für die Feuerwehr Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land für die Feuerwehren des Amtes Bad Bramstedt-Land übersandt.

 

Aus der Präambel dieser Vereinbarung ergibt sich, dass die Betriebs- und Nutzungszeit der aufgrund der im Jahre 1999/2000 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land gemeinsam angeschaffte Drehleiter im Jahre 2025 abläuft.

 

Voraussichtliche Anschaffungskosten:

Ca. 950.000 € Drehleiter

zuzüglich Honorar eines externen Dienstleisters für die Ausschreibung (Summe wurde nicht genannt, Kostenschätzung mindestens 33.000 € nach jetzigen Erfahrungen für die Anschaffung bei einem HLF 20 und TLF bei ungefähr gleichem Auftragswert)

 

Ausgaben mindestens 983.000 €

 

rdermittel sollen laut Stadt Bad Bramstedt in Anspruch genommen werden, allerdings ergeben sich aus dieser Vereinbarung keine konkreten Angaben zu den Fördersätzen und der Förderhöhe.

 

Nach den vorliegenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens gelten folgende Förderrichtlinien:

 

Kostenhöchstbetrag für Drehleiter DLK 23:   412.000 € rdersatz: 30 %;

Honorar externer Dienstleister:   Summe nicht bekannt:

rderung des Honorars des externen Dienstleisters sowie Erhöhung des Fördersatzes um 5 % bei Ausschreibung durch externen Dritten;

evtl. Erhöhung des Fördersatzes um weitere 5 % bei gemeinsamer Ausschreibung mehrerer Kommunen. Ob dieses in diesem Fall zutrifft, müsste durch die Stadt Bad Bramstedt noch geklärt werden.

Somit ergibt sich ein maximaler Fördersatz von 40 % auf den Kostenhöchstbetrag von 412.000 €r die Drehleiter zuzüglich des Honorars für den externen Dienstleister (ca. 33.000 € aus bisherigen Erfahrungen)

 

gliche Einnahmen aus Fördermitteln:

maximal 40 % auf ca. 445.000 €, somit ca. 178.000 €

 

Ungedeckte Kosten ca. 805.000 €, die laut vorliegender Vereinbarung im Verhältnis der Einwohnerzahlen Stadt Amtsgemeinden aufzuteilen wären.

 

Einwohnerzahlen Stadt Bad Bramstedt letzter Stand 30.06.2022: 15.266

Einwohnerzahlen Amt Bad Bramstedt-Land Stand 30.06.2022:     11.187

 

Anteil Stadt Bad Bramstedt

an den ungedeckten Anschaffungskosten:  464.564,70

Anteil Amt Bad Bramstedt-Land

an den ungedeckten Anschaffungskosten:  340.435,30

 

Beteiligung an den laufenden Betriebskosten, sofern ein jährlicher Betrag von 5.000 € überschritten wird, ebenfalls im Verhältnis der Einwohnerzahlen Stadt - Amtsgemeinden

 

Die Amtswehrführung hat im Herbst 2022 eine Abfrage von allen Wehrführern zur jeweiligen Meinung für die gemeinsame Ersatzbeschaffung einer gemeinsame Drehleiter gemacht, wonach 11 Wehren und der Amtswehrführer dieses befürworten und 3 Wehren sowie der stellvertretende Amtswehrführer gegen eine gemeinsame Ersatzbeschaffung sind. 

 

Aus dieser Abfrage ergibt sich weiterhin, dass über die Form einer möglichen Kostenbeteiligung beraten werden sollte, denn die Wehrvorstände sprachen sich mehrheitlich für bis zu 15 % Zuschuss der Gesamtsumme aus anstelle der jetzigen Verteilung entsprechend der Einwohnerzahlen im Verhältnis Stadt Amt.

heres ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

 

Zum Vergleich ist die derzeit geltende Vereinbarung ebenfalls im Anhang beigefügt.

 

Welche Grundlage für den Ablauf der Betriebs- und Nutzungszeit gilt, ist aus der Vereinbarung nicht ersichtlich und sollte mit der Amtswehrführung beraten werden. Ebenfalls sollte über die Notwendigkeit dieser Maßnahme beraten werden. Hierzu wird empfohlen, die  Amtswehrführung in die Beratungen mit einzubeziehen..


Beschlussvorschlag:

Zunächst erfolgt eine Beratung zu der vorliegenden Vereinbarung. 

 

Der Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt

 

Variante a)  den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung über die gemeinsame Anschaffung und Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter zwischen der Stadt Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land im Verhältnis der Einwohnerzahlen Stadt Amtsgemeinden für die Anschaffungs-, Ausschreibungs- und laufenden Betriebskosten abzüglich aller Fördermittel.

 

Variante b)  den Abschluss einer Vereinbarung über die gemeinsame Anschaffung und Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter zwischen der Stadt Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land, allerdings in Höhe eines Zuschusses in Höhe von 15 % für die  Anschaffungs-, Ausschreibungs- und laufenden Betriebskosten abzüglich aller Fördermittel.

 

Variante c)  den Abschluss einer Vereinbarung über die gemeinsame Anschaffung und Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter zwischen der Stadt Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land, allerdings in Höhe von ______% für die  Anschaffungs-, Ausschreibungs- und laufenden Betriebskosten abzüglich aller Fördermittel

 

Variante d)   keine Beteiligung an der Ersatzbeschaffung der Drehleiter.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:

Ca. 950.000 € Drehleiter

Ca. 33.000 € Honorar externer Dritter (geschätzt; fiktive Zahlen liegen nicht vor)

 

Einnahmen:

Kostenhöchstbetrag für Drehleiter DLK 23:   412.000 € rdersatz: 30 %;

Honorar externer Dienstleister:   Summe nicht bekannt:

rderung des Honorars des externen Dienstleisters sowie Erhöhung des Fördersatzes um 5 % bei Ausschreibung durch externen Dritten;

evtl. Erhöhung des Fördersatzes um weitere 5 % bei gemeinsamer Ausschreibung mehrerer Kommunen.

maximaler Fördersatz von 40 % auf den Kostenhöchstbetrag von 412.000 €r die Drehleiter zuzüglich des Honorars für den externen Dienstleister (ca. 33.000 € aus bisherigen Erfahrungen)

maximal 40 % auf ca. 445.000 €, somit ca. 178.000 €

 

Ungedeckte Kosten ca. 805.000 €, die laut vorliegender Vereinbarung im Verhältnis der Einwohnerzahlen Stadt Amtsgemeinden aufzuteilen wären.

 

Einwohnerzahlen Stadt Bad Bramstedt letzter Stand 30.06.2022: 15.266

Einwohnerzahlen Amt Bad Bramstedt-Land Stand 30.06.2022:     11.187

 

Anteil Stadt Bad Bramstedt

an den ungedeckten Anschaffungskosten:  464.564,70

Anteil Amt Bad Bramstedt-Land

an den ungedeckten Anschaffungskosten:  340.435,30

 

Beteiligung an den laufenden Betriebskosten, sofern ein jährlicher Betrag von 5.000 € überschritten wird, ebenfalls im Verhältnis der Einwohnerzahlen Stadt - Amtsgemeinden

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-12-29 Stadt Bad Bramstedt, Entwurf Vereinbarung Drehleiter (379 KB)      
Anlage 2 2 2022-10-07 Abfrage Wehrführer zur Ersatzbeschaffung Drehleiter (64 KB)      
Anlage 3 3 1999-12-23 Vereinbarung Drehleiter Amt/Stadt vom 23.12.1999 (157 KB)      
Anlage 4 4 2022-09-05 Kreis Segeberg, Förderrichtlinie Anlage 2 Kostenhöchsbeträge - Stand 09/2022 (439 KB)      
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